Datenrettung

Datenrettung

Andere Datenretter im Test

Der Bericht ist von funk.
funk ist ein Online-Medienangebot und Content-Netzwerk der ARD und des ZDF.
ARD und ZDF sind gemeinsam Träger und gleichberechtigte rundfunkrechtliche Veranstalter des Angebots.
Die Federführung liegt beim Südwestrundfunk (SWR).
Viele Unternehmen oder Angebote im Web werben mit kostenlos und anderen dubiosen Preisangaben.

Bei mir sehen Sie einen Grundpreis ( 249.- EUR bis 500 GB ) und erhalten, je nach Art der Wiederherstellung ein Angebot.

Der durchschnittliche Endpreis bei einer intensiveren Bearbeitung beträgt für einen Datenträger von 1 TB max. Größe.

400.- bis 600.- EUR

Es kommt immer auf den Arbeits - und Zeitaufwand an.

Ist der Datenträger mechanisch/elektrisch noch heil ?

Kann ich den Datenträger überhaupt noch ansprechen ?

Wurde nur gelöscht oder ist etwas anderes passiert ?

Ich baue keine Datenträger ohne Rückfrage auseinander, ersetze höchstens die Steuerplatine.

Fallen Sie bitte nicht auf diverse Rettungssoftware rein, wo mit einem Klick wieder alles hergestellt werden kann.

Diese Art der Software ist nur etwas für Standart Dateitypen ( Bilder, Dokumente usw. )

Verloren geglaubte Daten können unter Umständen eine Existenz bedrohen !



Wenn aus Versehen das Urlaubsfoto gelöscht wurde ist das sicherlich ärgerlich.

Falls durch Fahrlässigkeit evtl. der Datenträger formatiert oder der Windows Papierkorb zu schnell geleert wurde, fangen die Probleme an.

Bei bewußt gelöschten oder veränderte Dateien, siehe Forensic

Wenn Sie Datenverlust feststellen, beachten Sie bitte nachstehenden Hinweis und Warnungen !

Wie soll ich mich verhalten, wenn Datenverlust festgestellt wird ?

Gerät sofort ausschalten !
Es muss jeder weitere Schreibzugriff auf den betroffenen Datenträger so schnell wie möglich unterbunden werden.
( Dazu gehört auch die Erstellung der Index-Dateien, Virenscanner, Cache von Programmen usw. )
Ist der Datenverlust auf einem externen und nicht dauerhaft angeschlossenem Datenträger ( z.B. USB-Stick ) festgestellt worden,

können Sie selber versuchen ein Programm zu installieren und das Ergebniss der Suche abwarten.


Haben Sie den Datenverlust auf dem Datenträger bemerkt welchen Sie gerade im Betrieb haben ?


( Das ist in den meisten Fällen die Festplatte womit Sie gerade arbeiten bzw. die in Benutzung ist)
dann müssen Sie den Rechner und Festplatte von einer Live-CD mit Rettungsprogramm starten
oder in einen anderen Rechner einbauen und einen Schreibschutz auf dem betroffenen Laufwerk einrichten.

Installieren Sie niemals weitere Software auf dem System, wo Sie Datenverlust festgestellt haben !
( Sie erhöhen damit das Risiko das die Daten überschrieben werden und nicht mehr komplett hergestellt werden können )
Je mehr Sie selber versuchen an die Daten zu kommen umso mehr könnten Sie falsch machen,
da Sie evtl. nicht das richtige " Werkzeug " dafür haben.


Die von mir unterstützten Geräte, Dateitypen und Dateisysteme zur Wiederherstellung sind:

Geräte: Festplatten, Speicherkarten von Digitalkameras u.a mehr finden Sie in der FAQ
Dateisysteme: NTFS, NTFS5, FAT, exFAT, Ext, UFS, HFS, GPT, Ex2/Ext3/Ext4, UFS1/UFS2, ISO9660, ( Mac: HFS HFS+ )
Dateitypen: alle*, jegliche Art von Office-Dokumenten, Bilder, Datenbanken, sonstige Dateien


( *Da ich nicht für jeden Dateityp eine Vorschau habe oder eine entsprechende Anwendung installiert ist,

kann ich für die fehlerfreie Herstellung nicht garantieren auch wenn erkannten Werte in Ordnung sind)





STGB und BDSG

Beachten Sie bitte bei einer Anfrage bzgl. Datenrettung oder Forensic mind. nachstehende Paragraphen
und wenden Sie sich an Ihren Anwalt, falls es nicht Ihr privates und allein genutztes Gerät ist.

§ 202a StGB

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Sollte der Verdacht einer Straftat bestehen, konsultieren Sie bitte vorher einen Anwalt für IT-Recht um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.

§ 5 BDSG

Datengeheimnis

Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis).
Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.

Während meiner Arbeit mit Ihren Daten, halte ich mich an alle Vorschriften bzgl. BDSG und kann Ihnen gerne eine Vertraulichkeitsvereinbarung anbieten.


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